Zeitreise Juni 1964
Fußgänger bekommen ein Vorrecht
Auch an die Fußgänger richtet sich diesmal die neue Verkehrsordnung. Fußgänger haben sich zu beeilen wenn sie die Fahrbahn überschreiten wollen. Sie haben den kürzesten Weg zu wählen, der quer zur Fahrtrichtung verläuft und müssen künftig an Kreuzungen und Einmündungen stehts die Fußgängerüberwege benutzen.

Seit dem 12.03.2021 wurde diese Seite 55873 mal aufgerufen.