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Zeitreise Juni 1964

Fußgänger bekommen ein Vorrecht

Eine wesentliche Änderung der Verkehrsordnung betrifft auch Fußgänger

Auch an die Fußgänger richtet sich diesmal die neue Verkehrsordnung. Fußgänger haben sich zu beeilen wenn sie die Fahrbahn überschreiten wollen. Sie haben den kürzesten Weg zu wählen, der quer zur Fahrtrichtung verläuft und müssen künftig an Kreuzungen und Einmündungen stehts die Fußgängerüberwege benutzen.


Seit dem 1. 6.1964 haben Fußgänger auf dem Zebrastreifen das Vorrecht.

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