Wichtiger Hinweis...

Zur Gestaltung unserer Webseite verwenden wir Cookies.

Durch die weitere Nutzung der Webseite stimme Ich der Verwendung von Cookies und der Datenschutzerklärung zu diesen Seiten zu.

Weitere Informationen zu Cookies und den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Liste neuer Beiträge
  • Allgemeine Infos
  • Aktuelle Termine des Seniorenbeirats und des AKS
  • Aktuelle Artikel und Beiträge
Jahreskalender
August 2032
MoDiMiDoFrSaSo
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031
Welchen Abstand muss ich beim Parken vor einer Einmündung einhalten?

 



Beim Parken vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Bei rechtwinklig aufeinander-stoßenden Fahrbahnkanten messen Sie von der Ecke 5 Meter in jede Richtung ab.



Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten geraden Stellen jeweils gedacht verlängern und einen – gedachten – Schnittpunkt bilden.



Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre

eichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.

 

Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, dann ist das Parken nunmehr vor Kreuzungen und Einmündungen sogar bis zu je 8 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten! Hierdurch sollen die Sichtbeziehungen zwischen Abbiegern und Radfahrern verbessert werden.



Bußgeldkatalog

Diese Seite wurde 111695 mal aufgerufen.

Online AKS  Heute: 653  Gestern: 2260  Woche: 10180  Monat: 38336  Jahr: 142536