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Umtauschpflicht des Führerscheins

nicht vergessen...

Erste Fristen laufen am 19.01.2022 ab.



Wie bekannt, sollen Führerscheine künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden. Der Umtausch aller Führerscheine soll in verschiedenen Etappen umgesetzt werden.


Zunächst müssen die Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre Führerscheine umschreiben lassen. Für sie endet die Frist am 19.01.2022.


Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Wichtig:

Man begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit einem alten Führerschein unterwegs ist.


Weitere Informationen zum Führerscheintausch finden Sie auch auf den Seiten des ADAC...

Info zum Führerscheintausch...

Seit dem 10.09.2021 wurde diese Seite 326668 mal aufgerufen.

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