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2021/Februar 5

Infos vom Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar

Seit Jahren beteiligen wir uns gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht Helmstedt am Verkehrsgerichtstag in Goslar. Nahezu unbemerkt ist der nunmehr 59. Verkehrsgerichtstag vom27. bis 29. Januar in Goslar veranstaltet worden. Wegen der Corona-Beschränkungen wurde er nicht wie bisher als Präsenzveranstaltung in acht Arbeitskreisen, sondern weitgehend "digital“ und mit Referaten durchgeführt. Das diesjährige Presse-Echo war sehr verhalten. Die Fachvorträge erfolgten überwiegend in Form von Online-Seminaren.

Einzelheiten können im Internet nachgelesen werden (www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de)

Kommt die Helmpflicht für Radfahrer*innen?

 

Ein Thema des VGT stelle ich zur Diskussion. Ca. 450 Radfahrende sind im vergangenen Jahr tödlich verunglückt. Nach Schätzungen der Unfallforschung hätte ein Viertel der Todesfälle durch Fahrrad-Schutzhelme verhindert werden können. Dennoch hat der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, sich vorerst gegen eine Fahrrad-Helmpflicht ausgesprochen. Er sagte, eine gesetzliche Verankerung könnte dem Trend zum Radfahren entgegenwirken. Man müsse jedem erlauben, sich selbst zu gefährden. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit.



Damit der Staat eingreifen könne, brauche er triftige Gründe. Ein solcher Eingriff müsse verhältnismäßig sein. Die Rechtsprechung zur Helmpflicht bei Radfahrern und deren mitwirkendem Verschulden nach § 9 StVG und § 254 Abs. 1 BGB geht immer noch davon aus , dass es keinen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens gibt, bei der normalen Nutzung eines Fahrrades als Erwachsener einen Helm tragen zu müssen.



Es bleibt zu hoffen, dass sich hier das Meinungsbild ändert. Unsere Verkehrsunfallanalyse hat ergeben, dass dringender Handlungsbedarf bei Unfällen mit Fußgängern (2019=417 Tote) und Radfahrern (seit 2010 um 16,8 Prozent gestiegen) (2019 =445 Tote) offenkundig geworden ist. Deshalb kann man nach meiner Auffassung über die Aussage des Präsidenten trefflich streiten.

 

 

Weitere Themen des VGT



Referate gab es zur Gefährdungshaftung im Straßenverkehr und dem Begriff der "Betriebsgefahr durch Beteiligung am Straßenverkehr“. Das Thema - §7 Straßenverkehrsgesetz - haben wir im AKS in der Vergangenheit bereits diskutiert. Berichtet wurde, dass die sogenannten "Dieselfälle“ den Bundesgerichtshof stark beschäftigt haben.

 

Über das Thema: "Das Corona-Virus im Verkehrsrecht- Probleme und Chancen“ referierte Herr Nicolas Eilers (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht). Die teilweise drastische Reduzierung des Straßenverkehrs ist eine der täglich sichtbaren und gravierendsten Auswirkungen der Corona-Epidemie. Gerade im Zuge des ersten Lockdowns ist der private Verkehr massiv eingebrochen. Die Folgen für diejenigen, die im Verkehrsrecht tätig sind bzw. im Zusammenhang mit der Unfallregulierung beruflich tätig sind, liegt auf der Hand.

 

Weniger Verkehr bedeutet weniger Unfälle, weniger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr. Dies führte naturgemäß bei den betroffenen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten,Sachverständigen und Werkstätten zu gravierenden finanziellen Einbußen. Auf der anderen Seite sind durch die Corona-Epidemie die Auslagen in den einzelnen Branchen auch gestiegen.

 

Namentlich Desinfektionsmaßnahmen müssen getroffen werden. Ob und in welchem Umfang entsprechende Kosten als erforderliche Kosten der Schadenbeseitigung bei der Unfallregulierung anzusehen sind, ist gegenwärtig Gegenstand diverser gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das mittlerweile obligatorische Tragen von Masken steht nicht immer mit gesetzlichen Regelungen im Einklang, sowohl im Zivilprozess als auch im Straßenverkehr ist es nicht erlaubt, sich bis zur Unkenntlichkeit zu verhüllen.

 

Die praktischen Auswirkungen sollen im Rahmen des Vortrages erörtert werden, wobei auch die Frage zu behandeln ist, ob ein Zusammentreffen mehrerer Personen in einem Kraftfahrzeug ein gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum ist.

 

Gravierend sind auch die Folgen für die Justiz. Unzählige Gerichtsverfahren wurden verzögert, weil Gerichtstermine nicht oder nur unter extremen Schwierigkeiten stattfinden können. Die Zivilprozessordnung bietet mit § 128a die Möglichkeit einzelnen Beteiligten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Video zu ermöglichen. Diese nahezu unbekannte Vorschrift erlangt in der gegenwärtigen Pandemie extreme Bedeutung.

 

Leider sind jedoch sehr viele Gerichte technisch nicht in der Lage, entsprechende Videokonferenzen durchzuführen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Zugang zum Recht darf durch die Pandemielage und die dadurch bestehenden Probleme, soweit sie lösbar sind, nicht beeinträchtigt werden. Hier besteht die große Chance, schnellstmöglich und kompetent die Digitalisierung auch in der Justiz zu beschleunigen, da dann, wenn per Video an einer Verhandlung teilgenommen werden kann, nicht nur risikoträchtige Kontakte zwischen den Personen unterbleiben, sondern im Ergebnis auch durch den Wegfall von Autofahrten und die dadurch resultierende Entlastung der Umwelt ein weiterer, zeitgemäßer und relevanter Nebeneffekt eintritt.

 

In einem weiteren Beitrag ging es um gerichtliche Entscheidungen aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht. Es geht um Probefahrten sowie die Gefahr für Autohäuser, ihr Eigentum zu verlieren, wenn Fahrzeuge nicht zurückgebracht, sondern an Dritte veräußert werden. Weitere Urteile betreffen den "gutgläubigen Erwerb“ eines gebrauchten Fahrzeuges unter Privaten. Es sei davon auszugehen, dass der Käufer gutgläubig handelt, wenn der Verkäufer nicht nur im Besitz des Fahrzeuges ist, sondern auch den Kraftfahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (sog. Fahrzeugschein) vorlegt, mag es sich auch um eine perfekte Fälschung handeln. Den Erwerber trifft als Privatperson jedenfalls keine allgemeine Pflicht sich zu erkundigen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Der Dozent zeigt ferner auf, wem bei einem gestohlenen Leasingfahrzeug wie viel Geld von der Vollkaskoversicherung zusteht.

 

Hoffentlich können wir im nächsten Jahr wieder am VGT teilnehmen und aus erster Hand darüber berichten.

 

gez.

Wolfgang Schmidt

 

Seit dem 13.02.2021 wurde diese Seite 499547 mal aufgerufen.

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