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Verkehrsgerichtstag in Goslar

Kaiserpfalz in Goslar

 

Seit Jahren beteiligen wir uns gemeinsam mit der Kreisverkehrswacht Helmstedt am Verkehrsgerichtstag in Goslar. Traditionsgemäß nehmen unsere Vertreter in Goslar an den Arbeitsgruppen teil und berichten anschließend in öffentlichen Referaten über Erfahrungen und Beschlüsse. In diesem Jahr werden wir nicht vor Ort sein.

 

Wegen der Corona-Beschränkungen findet der nunmehr 59. Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar nicht wie bisher als Präsenzveranstaltung in acht Arbeitskreisen statt. Er soll weitgehend "digital“ durchgeführt werden. Geplant ist u.a. eine Art Podiumsdiskussion mit hochrangigen und prominenten Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Kaiserpfalz. Die Möglichkeiten einer Übertragung per Video-Stream etc. werden geprüft.

 

Wir Referenten werden uns also aus dem Internet informieren und stehen natürlich wieder für Nachfragen und sobald es möglich ist für Referate zur Verfügung. Entscheidungsprozesse für die Gesetzgebung im Verkehrssektor sind in den letzten Jahren immer schwerer greifbar geworden. In den Arbeitsgruppen des Verkehrsgerichtstages konnte man immer viel über die Hintergründe erfahren. Während in dem Kongress von den Fachleuten noch intensiv diskutiert wurde, hat die Europäische Kommission für zahlreiche Vorschriften bereits die Weichen gestellt. Ohne diese Hintergründe können wir zukünftige Entwicklungen nur schwer vorhersagen.

 

Die Gesetzgebung der Europäischen Kommission bestimmt zunehmend die nationale Gesetzgebung, die uns Fachleute immer wieder überrascht.

 

Die doppelt rechtswidrigen StVO-Verschärfungen vom 28.04.2020 sind immer noch nicht korrigiert. Wegen der fehlenden Nennung der eingeschränkten Grundrechte im Gesetz

itiergebot) und der angedrohten pauschalen Fahrverbote für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, ist das Gesetz ungültig.

 

Der Gesetzgeber hat bis jetzt seinen Fehler nicht behoben. Wahrscheinlich wird das Gesetz nicht vor der Bundestagswahl im Herbst korrigiert. Inzwischen haben es Bund und Länder auf ein höchstrichterliches Gerichtsurteil ankommen lassen, in dem wenigstens bestätigt wird, dass die alten Regelungen der StVO weiter gelten.

 

Der eigentliche Skandal ist aber, dass rechtstreue Bürger, die die höheren Bußgelder nach der (eigentlich) rechtswidrigen Verordnung bezahlt haben, keine Rückerstattung der zu viel bezahlten Strafe bekommen sollen. Möge der Gesetzgeber die Kraft finden, seine Fehler zu korrigieren.

 

 

Seit dem 15.01.2021 wurde diese Seite 401769 mal aufgerufen.

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